Die Kombination aus VR NetKey/Alias und PIN schützt Ihren OnlineBanking-Zugang bestmöglich vor unerlaubten Zugriffen.
Für die Erhöhung Ihrer Sicherheit führen wir ab sofort neue Mindeststandards ein.
Aus diesem Grund müssen alle PIN-Nummern, welche vor September 2019 (auch die mit den aktuellen Mindestanforderungen) eingerichtet wurden, einmalig geändert werden.
Neue PIN-Kriterien:
- 8 bis 20 Stellen
- Ihre persönliche PIN muss entweder rein numerisch sein oder mindestens einen Großbuchstaben und eine Ziffer enthalten.
- Erlaubter Zeichensatz: Buchstaben (a-z und A-Z, sowie Umlaute und ß), Ziffern (0-9) sowie Sonderzeichen @!%&/=?*+;:,._-
Sollten Sie von der Änderungspflicht betroffen sein, werden Sie automatisch bei zukünftigen Anmeldungen bis zur Änderung im OnlineBanking oder der VR Banking App aufgefordert, Ihre PIN zu wechseln.
Ein Aufschub des Wechsels ist ab dem 25.09.2024 nicht mehr möglich. Der OnlineBanking-Zugang ist dann erst wieder nach der PIN-Aktualisierung verfügbar.
Eine PIN-Änderung ist, auch ohne Aufforderung,
- im OnlineBanking:
„Persönlichen Bereich > Datenschutz & Sicherheit > Onlinezugang > PIN ändern“
oder Link:
https://www.vbbh.de/services_cloud/portal/m/onlinezugangsverwaltung/pinAenderungSicherheit
- in der VR Banking App:
„Menü > Services > PIN ändern“
jederzeit möglich!
Wichtig:
Wir empfehlen, der Aufforderung zur PIN-Änderung möglichst zeitnah zu entsprechen.
Geben Sie Ihre PIN niemals an Dritte (persönlich, telefonisch, per SMS/WhatsApp oder per eMail) weiter!
Nur so ist das sichere OnlineBanking weiterhin gewährleistet.