Die eigene Arbeitskraft absichern
Viele junge Menschen, die gerade eine Ausbildung machen oder erst begonnen haben, machen sich noch keine Gedanken über eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Doch gerade für sie ist das Thema von großer Bedeutung, weil sie beim Verlust ihrer Arbeitskraft nur in den seltensten Fällen einen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben
Vor finanziellen Folgen bei Krankheit und Unfall schützen
Was passiert, wenn Ihr Leben aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aus dem Gleichgewicht gerät und Sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Auszubildende haben häufig keinen Anspruch auf finanzielle Hilfe vom Staat. Die Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird in den meisten Fällen erst nach fünf Jahren Berufstätigkeit oder nach 60 Beitragsmonaten in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Aus diesem Grund ist eine private Vorsorge so wichtig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lindert finanzielle Probleme. Auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können, fließen regelmäßige Einkünfte auf Ihr Konto.
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Optimaler Versicherungszeitpunkt
Der beste Zeitpunkt zur Absicherung gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit ist der Start einer Ausbildung und oder der Beginn eines Studiums. In der Regel sind junge Leute gesund und fit und haben damit die besten Voraussetzungen, um sich mit niedrigen Beiträgen umfassend gegen finanzielle Folgen aus einer Berufsunfähigkeit abzusichern.
Die Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann. Ihre Höhe richtet sich nach dem bisherigen Einkommen und der Stundenzahl, die der Betroffene noch täglich arbeiten kann. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Bei einer zumutbaren Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden erhalten die Betroffenen nur die halbe Erwerbsminderungsrente soweit ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist. Wer berufsunfähig wird, muss jeden Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen, den er gemäß der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung noch mindestens drei Stunden täglich verrichten kann, und zwar unabhängig vom erlernten Beruf. Die Erwerbsminderungsrente wird, bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheit, erst nach einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeitragsjahren gezahlt, das heißt, Sie müssen in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Voraussetzungen zum Erhalt der Erwerbsminderungsrente
Auszubildende erhalten nur in den allerseltensten Fällen eine Erwerbsminderungsrente. Diese ist nämlich an bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheit, muss der Betroffene vor dem Eintritt der Erwerbsminderung die Wartezeit erfüllen. Das heißt, er muss fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Hinzu kommt, dass innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung auch mindestens drei Jahre lang davon Pflichtbeiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gezahlt werden müssen.