Volksbank Börßum-Hornburg eG

Paar umarmt sich vor Haus

Nebenkosten beim Hauskauf

Ihr Traum vom Eigenheim muss kein Traum bleiben. Gehen Sie ihn gemeinsam mit uns an. Beim Hauskauf oder Wohnungskauf sollten Sie einiges bedenken. Neben dem Kaufbetrag fallen auch diverse Kaufnebenkosten an. Rechnen Sie mit bis zu 15 Prozent an zusätzlichen Nebenkosten. Wir machen für Sie transparent, wie sich die Kosten zusammensetzen. Und stehen Ihnen als erfahrener und zuverlässiger Partner im Kauf- und Finanzierungsprozess zur Seite.

Obligatorische und fakultative Nebenkosten

Manche Kaufnebenkosten sind obligatorisch und fallen immer an, während andere fakultativ, also nicht zwingend auf die Käuferinnen und Käufer zukommen. Unabhängig von Höhe und Zusammensetzung des Kaufpreises und der Kaufnebenkosten ist es beim Immobilienkauf nie ratsam, die gesamten Kosten fremdzufinanzieren. Wir empfehlen, die Nebenkosten vollständig mit Eigenkapital zu bewältigen.

Obligatorische Nebenkosten

Die obligatorischen Nebenkosten beim Haus- oder Wohnungskauf lassen sich grob in vier Teilbereiche unterteilen. Der Kauf steht nur dann auf rechtssicheren Beinen, wenn er notariell beglaubigt wird. Zudem müssen neue Eigentümerinnen oder Eigentümer zwingend im Grundbuch vermerkt werden. Auch die Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf eines Eigenheims an. Waren eine Maklerin oder ein Makler bei der Vermittlung des Wohnobjekts beteiligt, so erhalten diese dafür eine Provision.

Illustration: Nebenkosten-Münzstapel vor dem Eigenheim
Notarkosten
  • Ihren Haus- oder Wohnungskauf müssen Sie notariell beglaubigen lassen. Dafür fallen Kosten von bis zu 1,5 Prozent des Kaufpreises an. Der Notarvertrag regelt den Ablauf des Kaufprozesses und dokumentiert die Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Verkäuferin bzw. dem Verkäufer. Die Notarin oder der Notar veranlasst auch die Eintragung des Immobilienkaufs ins Grundbuch der Gemeinde und haftet für die Korrektheit des Kauf- oder Verkaufsprozesses.

Grundbucheintrag
  • Im Grundbuch werden Eigentums- und Rechtsverhältnisse zu Grundstücken dokumentiert. Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch werden Sie zur Eigentümerin bzw. zum Eigentümer der Immobilie, die Kosten für den Eintrag liegen bei rund 0,5 Prozent des Kaufpreises. Wurde die Immobilie ganz oder teilweise fremdfinanziert, wird im Grundbuch eine Grundschuld vermerkt. Ihr Finanzierungspartner ist dadurch bis zur Begleichung des Kredits Miteigentümer.

Grunderwerbssteuer
  • Bei Immobiliengeschäften ist auch das Finanzamt beteiligt. Beim Kauf eines Hauses müssen Sie die Grunderwerbssteuer bezahlen. Diese unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Sie zahlen 5,0 Prozent.

Maklerprovision
  • Häufig sind Maklerinnen und Makler an der Haus- oder Wohnungsvermittlung beteiligt. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist nicht gesetzlich geregelt. Gängig ist aber ein Prozentsatz von bis zu 7,14 Prozent (inkl. MwSt.) des Verkaufswertes. Seit Ende 2020 gilt, dass Sie als Käuferin oder Käufer maximal die Hälfte der Provision zahlen müssen. Sie müssen Ihren Anteil erst zahlen, wenn die Verkaufsseite die Zahlung nachgewiesen hat.

Illustration: Person mit übergroßer Lupe in den Händen

Fakultative Nebenkosten

Die fakultativen Nebenkosten beim Haus- oder Wohnungskauf sind weit variabler als die obligatorischen Kaufnebenkosten. Während manche Posten sehr häufig anfallen, wie zum Beispiel Nebenkosten für den Umzug in das neue Eigenheim, sind andere etwas seltener und stark vom Kaufobjekt abhängig, beispielsweise Gutachten von Sachverständigen. Noch individueller sind die Größenordnung und das Vorkommen der Renovierungs- bzw. Modernisierungskosten.

Gutachten
  • Wenn auch nicht obligatorisch, so ist es häufig sinnvoll, eine Gutachterin oder einen Gutachter hinzuzuziehen, um den Wert der Immobilie und den dafür veranschlagten Preis einzuschätzen. Ebenfalls wichtig: Das Haus oder die Wohnung auf etwaige Mängel zu prüfen. Die Kosten für das Gutachten können bei bis zu 1 Prozent des Immobilienwerts liegen. Grundlage für die Honorarfestlegung ist häufig, wenn auch nicht verpflichtend, die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Renovierung & Modernisierung
  • Diese Nebenkosten-Position beim Kauf einer Immobilie ist sicher die variabelste. Ist die gekaufte Wohnung oder das Haus in einem perfekten Zustand, so fallen die Kosten für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sicher gering aus. Größere (Um-)Baumaßnahmen hingegen können die Nebenkosten sehr schnell in die Höhe treiben – was dazu führen kann, dass die Gesamtnebenkosten die anfangs geschätzten bis zu 15 Prozent weit überschreiten. Lassen Sie sich deshalb hierzu umfassend von Fachleuten beraten.

Umzugskosten
  • In den allermeisten Fällen ist mit dem Kauf einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses auch ein Umzug verbunden. Umzugskosten sind äußerst variabel. Großen Einfluss hat zum Beispiel, welche Entfernung Sie zum neuen Eigenheim zurücklegen müssen, wie groß Ihr Hausrat ist und ob bzw. in welchem Umfang Sie den Umzug selbst bewältigen.

Weitere mögliche Nebenkosten

Natürlich können zu den genannten obligatorischen und fakultativen Nebenkosten weitere Positionen hinzukommen. Möglich wären Zusatzkosten zur gewählten Finanzierung, neu hinzukommende Versicherungen, Nebenkosten für Beratungsleistungen und viele andere mehr.

Berechnen Sie Ihre Kosten

Mit dem Notar- und Grundbuchkostenrechner können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Notargebühren beim Kauf einer neuen Immobilie anfallen und wie viel Sie nach der Beispielrechnung für den Grundbucheintrag einplanen müssen.

FAQ zum Thema Nebenkosten beim Immobilienkauf

Ist ein Haus- oder Wohnungskauf ohne Kaufnebenkosten möglich?

Nein. Um die Kosten für die Erneuerung des Grundbucheintrags und eine notarielle Beglaubigung des Eigentumswechsels kommen Sie nicht herum.

Müssen Neueigentümerinnen und Neueigentümer immer Grunderwerbssteuer zahlen?

Wenn Sie die Immobilie von einer bzw. einem Verwandten gerader Linie, also Eltern, Großeltern oder Kindern kaufen, müssen Sie keine Grunderwerbssteuer zahlen. Die sonstigen Nebenkosten fallen jedoch meist dennoch an.

Was versteht man unter einer Vollfinanzierung?

Mit einer Vollfinanzierung ist eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital gemeint. Sie wird häufig auch als 110-Prozent-Finanzierung oder 130-Prozent-Finanzierung bezeichnet. Von einer 110-Prozent-Finanzierung spricht man, wenn auch die Kaufnebenkosten mitfinanziert werden. Bei der sogenannten 130-Prozent-Finanzierung ist der Finanzierungstopf aufgrund umfassender Renovierungs- und Energieoptimierungskosten noch voller. Die Vollfinanzierung ist mit höheren Risiken und in den meisten Fällen längeren Laufzeiten und höheren Zinsraten verbunden. Kreditgeber ermöglichen Vollfinanzierungen meist nur Kundinnen und Kunden mit hohen und langfristig gesicherten Einkommen, makellosem Schufa-Score und Kaufvorhaben in bester Lage. Als partnerschaftlicher, verantwortungsvoller und den genossenschaftlichen Werten verpflichteter Finanzpartner raten wir von einer Vollfinanzierung jedoch ab.

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