Bausparverträge im Online-Banking

Verwalten Sie ab sofort Ihren Bausparvertrag ganz bequem im Online-Banking. Mit wenigen Klicks rufen Sie Ihren aktuellen Kontostand und die Umsätze Ihres Bausparvertrags ab. Auch Ihren Freistellungsauftrag oder den Bankeinzug für Ihr Bausparkonto können Sie jetzt mit diesem neuen Service verwalten.

Ihre Vorteile im Überblick:
 

  • Login mit Ihren Zugangsdaten zum Online-Banking
  • Keine zusätzliche Registrierung zum TAN-Verfahren
  • Komfortable Übersicht über aktuelle Umsätze und Vertragsdetails
  • Freistellungsauftrag und Bankeinzüge direkt online erteilen, ändern oder
    löschen

 

Voraussetzung:

Um den neuen Service nutzen zu können, erteilen Sie uns bitte einmalig die
Einwilligung zur Datenübermittlung an die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Loggen Sie sich im Online-Banking ein und wählen Sie unter "Finanzen & Umsätze" den
Navigationspunkt "Daten FinanzGruppe" aus.

Hier erhalten Sie einen Überblick über Ihre Bausparverträge. Für weitere Vertragsinformationen wählen Sie den jeweiligen Vertrag per Klick aus.

Auf der Seite "Vertragsinformationen" können Sie jetzt Ihre Umsätze, Einzüge und Ihren
Freistellungsauftrag einsehen und direkt verwalten. Die Übersicht gibt Ihnen Auskunft über Ihre Stammdaten und die Zuteilungsaussicht. Des Weiteren sehen Sie hier die Kontoumsätze der letzten zwei Jahre.

 

Fragen und Antworten:

Was muss ich tun, um diesen neuen Service nutzen zu können?

Beim ersten Besuch ist eine Einwilligung zur Datenübermittlung erforderlich,
danach können Sie jederzeit - sobald Sie im Online-Banking eingeloggt sind -
Ihre Umsätze, Einzüge und Ihren Freistellungsauftrag einsehen und verwalten.

Welche Informationen finde ich in der Konto- und Vertragsinformation?

In der Detailanzeige sehen Sie die Stammdaten des ausgewählten Vertrags
und die Zuteilungsaussicht. Des Weiteren werden Ihnen die Kontoumsätze
des laufenden Jahres sowie der beiden Vorjahre angezeigt.

Welche Aufträge kann ich elektronisch erteilen?

Sie können einen Bankeinzug anlegen, ändern und löschen. Zusätzlich
können Sie den Freistellungsauftrag für Zinserträge aus Bausparverträgen
erteilen, ändern oder widerrufen.