Volksbank Börßum-Hornburg eG

Mann und Frau steigen aus dem Auto und lächeln sich an.

Wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln und dabei Geld sparen

Der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung kann sich richtig lohnen: Umfragen1 zufolge wechseln 72 Prozent der fahrzeugführenden Personen ihre Versicherung, weil sie ein günstigeres Angebot gefunden haben. Wir erklären Ihnen, welche Anlässe und Kündigungsfristen es für einen Wechsel gibt, welche Aspekte Sie beim Anbietervergleich berücksichtigen sollten und natürlich auch, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kfz-Versicherung zu wechseln kann sich lohnen – wenn Sie Leistungen und Preise vergleichen.
  • In der Regel können Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Ende eines Versicherungsjahres wechseln. Der allgemeine Stichtag ist daher in der Regel der 30. November. Es gibt aber auch abweichende Fristen und Sonderkündigungsrechte.
  • Der Versicherungswechsel ist in wenigen Schritten erledigt. Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollten Sie Ihre neue Versicherung abschließen, bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen.

Warum sollte ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Ein Grund ist die mögliche Kostenersparnis: Gerade nach einer Beitragserhöhung Ihres bisherigen Versicherers lohnt sich ein Blick auf die Konkurrenz, die neue Tarife oft günstiger anbietet. Auch können andere Versicherer mit besseren  Schutzoptionen oder Zusatzleistungen punkten.

Häufig spielen auch persönliche Lebensumstände eine Rolle. Und für diese gilt in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, durch das Sie Ihre Kfz-Versicherung flexibel wechseln können. Dieses Recht können Sie bei Bedarf nutzen, um zusätzlich Geld zu sparen.

Illustration eines Menschen, der einen Regenschirm über ein Auto hält.

Fahrzeugwechsel

Die Konditionen und Beiträge Ihrer Autoversicherung können je nach Modell, Typ und Alter des versicherten Fahrzeugs stark variieren. Ein Fahrzeugwechsel ist deshalb eine gute Gelegenheit, die aktuellen Versicherungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Wohnortwechsel

Mit dem Zulassungsbezirk ändert sich oft auch die Regionalklasse eines Fahrzeugs, denn in der Stadt passieren statistisch gesehen mehr Unfälle als auf dem Land. Deshalb können die Versicherungsbeiträge bei einem Umzug steigen. Manche Versicherer bieten in bestimmten Regionen bessere Konditionen, weshalb sich ein Wechsel lohnen kann.

Fahrendenwechsel

Das Alter, die Fahrpraxis und der Beruf der fahrenden Personen können den Versicherungsbeitrag beeinflussen. Deshalb kann es sinnvoll sein, bei einem Wechsel oder einer Erweiterung des Fahrendenkreises auch die Kfz-Versicherung zu wechseln. Achtung: Ändert sich die fahrzeughaltende Person, ist eine neue Versicherung nicht mehr freiwillig, sondern Pflicht.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung einer Kfz-Versicherung erfolgt in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres, da die Verträge am 31. Dezember auslaufen. Das gilt auch für die meisten Verträge, die Mitte des Jahres abgeschlossen wurden. Für eine fristgerechte Kündigung muss Ihr Kündigungsschreiben daher spätestens einen Monat vorher beim Versicherer eingehen – also bis zum 30. November. Die Kündigung erfolgt am besten schriftlich und nachweisbar, zum Beispiel per Einschreiben.

Sonderkündigung

Unter bestimmten Umständen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht außerhalb der regulären Kündigungsfrist. Dazu gehört zum Beispiel eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Verbesserung der Leistungen und des Versicherungsschutzes. Auch bei unzureichendem Kundenservice, nach einem Schadensfall oder bei einem Fahrzeug- oder Wohnortwechsel können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen — innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses.

Wichtige Kriterien für die passende Kfz-Versicherung

Versicherungsart
  • Bei einer Kfz-Versicherung stehen Ihnen grundsätzlich drei Optionen zur Verfügung:
     

    1. Haftpflichtversicherung – in Deutschland vorgeschrieben, deckt Schäden an Dritten ab, die durch das Fahrzeug verursacht werden.
    2. Teilkaskoversicherung – eine freiwillige Versicherung, die zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt, etwa durch Feuer, Glasbruch oder Diebstahl.
    3. Vollkaskoversicherung – der umfassendste Versicherungsschutz, der neben allen Leistungen der Teilkaskoversicherung zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug einschließt.

    Welche Versicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für Neuwagen kann eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein, bei älteren Fahrzeugen genügt meist eine Teilkasko- oder Haftpflichtversicherung. Viel- und Berufsfahrer sollten auf eine hohe Deckungssumme und etwaige Zusatzleistungen achten. Fahranfängerinnen und Fahranfänger können von speziellen Tarifen profitieren. Die Art der Versicherung richtet sich auch nach der persönlichen Fahrweise und Ihrer finanziellen Risikobereitschaft.

Deckungssumme
  • Die Deckungssumme ist die versicherte Schadenshöhe – der Höchstbetrag also, den Ihre Versicherung im Schadensfall zahlt. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Deckungssumme für Personenschäden richten: In Deutschland sind hier mindestens 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben. Höhere Summen jenseits der 15 Millionen Euro sind jedoch empfehlenswert, weil bei Unfällen mit Personenschäden oft hohe Kosten entstehen können. Wer auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achtet, sichert sich gegen finanzielle Risiken ab.

Zusatzleistungen
  • Je nach persönlichen Bedürfnissen und Fahrgewohnheiten können optionale Zusatzleistungen sinnvoll sein, die über die Standarddeckung hinausgehen. Dazu gehört zum Beispiel ein Pannenschutzbrief, falls Sie mal liegen bleiben, oder ein Rabattschutz, der Sie in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung schützt. Einige Versicherungen decken über eine Zusatzleistung auch grob fahrlässig verursachte Schäden ab.

Schadenfreiheitsklasse
  • Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wird in der Regel Ihre bis dahin erworbene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen. Das heißt, Sie können Ihre unfallfreien Jahre mitnehmen und entsprechend geltend machen. Die Einstufung – und damit die Versicherungsprämie – kann je nach Versicherungsunternehmen variieren. Bei einem Wechsel lohnt es sich also, die Bedingungen für die Übernahme der SF-Klasse und etwaige Rabattschutzprämien zu prüfen.

Zweitwagenregelung
  • Mit einem Zweitwagen können Sie bei der Schadenfreiheitsklasse oft Geld sparen. Viele Versicherungen stufen Zweitwagen nämlich nicht in die teure SF-Klasse 0 ein, wie es bei einem ganz neuen Vertrag der Fall wäre, sondern gewähren Ihnen einen Schadenfreiheitsrabatt, wenn Ihr Erstwagen in der günstigeren SF-Klasse ½ eingestuft ist. Wenn für Sie in Zukunft ein Zweitwagen in Frage kommt, sollten Sie dies bei der Wahl Ihres Versicherers berücksichtigen. Vor allem für Paare und Familien kann sich diese Regelung lohnen.

Mallorca-Police
  • Die Mallorca-Police ist eine Zusatzklausel, die Ihren Versicherungsschutz auf Mietfahrzeuge im europäischen Ausland erweitert. Kommt es auf Reisen zu einem Unfall und die ausländische Versicherung deckt den entstandenen Schaden nicht vollständig ab, springt Ihre eigene Kfz-Versicherung ein und übernimmt die Differenz. So müssen Sie sich auch im Urlaub keine Sorgen um eine eventuell zu geringe Deckungssumme machen.

Rabattmöglichkeiten
  • Viele Versicherungen bieten Rabatte an, zum Beispiel für begleitetes Fahren, ein schadenfreies Bonusheft, einen eingeschränkten Fahrendenkreis, eine Werkstattbindung oder eine geringe jährliche Fahrleistung. Auch die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen – darunter Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sowie landwirtschaftlich Beschäftigte – können den Jahresbeitrag Ihrer Kfz-Versicherung deutlich senken.

Preis-Leistungsverhältnis
  • Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bedeutet, dass Ihre Versicherung einen breiten Versicherungsschutz zu einem fairen Preis bietet. Sie merken schon: Das ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Versicherungsangebote unterscheiden sich häufig in Details wie der Selbstbeteiligung. Eine teure Kfz-Versicherung ist nicht pauschal zu bevorzugen, denn auch günstige Angebote können ein gutes Preis-Leistungsverhältnis abbilden, wenn sie gut zu Ihrem persönlichen Bedarf passen.

So wechseln Sie Ihre Versicherung – Schritt für Schritt

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Benötigte Unterlagen vorbereiten

Um den Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung reibungslos abzuwickeln, sollten Sie im Vorfeld folgende Unterlagen und Informationen bereithalten:
 

  • Führerschein: gibt Auskunft darüber, wie lange Sie bereits Auto fahren
  • Fahrzeugschein: Informationen zu Fahrzeug, Marke, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und technische Spezifikationen
  • Aktueller Versicherungsvertrag: Informationen zur Versicherungsnummer, (Zusatz-)Leistungen etc.
  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Entscheidend für die Berechnung der Prämie. Falls nicht im Vertrag vermerkt, können Sie diese bei Ihrem Versicherer erfragen.
  • Kilometerstand Ihres Fahrzeugs: kann für die Berechnung der jährlichen Fahrleistung und Risikoeinschätzung relevant sein
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Neuen Vertrag abschließen

Um eine Versicherungslücke ausschließen zu können, sollten Sie Ihren neuen Vertrag abschließen, bevor Sie den alten kündigen. Die neue Versicherung muss dabei nahtlos an das Ende der alten Versicherung anknüpfen.

Wollen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wählen Sie den 1. Januar des Folgejahres als Startdatum Ihrer neuen Versicherung aus. Diese und weitere Angaben machen Sie entweder bei Abschluss in einem Online-Vergleichsportal oder direkt auf der Website des gewünschten Anbieters.

Bis zu 24 Stunden nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine neue eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die für die Kommunikation mit der zuständigen Zulassungsstelle relevant ist. Diese wird automatisch über den Versicherungswechsel informiert.

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Alten Vertrag kündigen

Ist die neue Kfz-Versicherung in trockenen Tüchern, können Sie Ihre alte Versicherung kündigen. Dies können Sie schriftlich per Brief oder E-Mail machen. Neben Namen und Adressen beider Vertragsparteien sollten dabei die folgenden Informationen enthalten sein:
 

  • Kündigungsgrund und Frist: Geben Sie an, ob Sie Ihre Versicherung fristgerecht (mit Ablauf des Vertrages) oder außerordentlich kündigen, zum Beispiel nach einem Schadensfall.
  • Versicherungsnummer und Fahrzeugdaten: In der Regel müssen Sie nur ihre alte eVB-Nummer und das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs angeben.

Wichtig: Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung für Ihre Unterlagen. So beugen Sie Problemen oder Missverständnissen beim Versicherungswechsel vor.

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Geschafft!

1Quelle: Statista-Umfrage "Welches wären für Sie Gründe Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln?", 2024