Volksbank Börßum-Hornburg eG

Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wichtige Informationen für Anlegerinnen und Anleger

Bei Zinserträgen müssen Sie Steuern zahlen. Aber wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegen, können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen. Was das außerdem für Ihre Kirchensteuer und Ihre Vorabpauschale bedeutet, erfahren Sie hier.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Zinserträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Börßum-Hornburg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt uns keiner vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, auf alle Zinserträge 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt abzuführen – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Falls Sie bislang keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, sollten Sie das vor Jahresende nachholen. Ansonsten lässt sich die gezahlte Abgeltungssteuer bei Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Ihren Sparerpauschbetrag können Sie auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf nicht höher sein als der Sparerpauschbetrag.


Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze von 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete liegt, müssen Sie keine Zinserträge versteuern. Das ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die selbst noch kein Geld verdienen. Damit wir die Steuer nicht automatisch ans Finanzamt abführen, müssen Sie uns eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.


Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Für Mitglieder einer kirchensteuer-erhebenden Religionsgemeinschaft

Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Dadurch führt Ihre Volksbank Börßum-Hornburg eG Kirchensteuer, die auf Zinserträge zu zahlen ist, zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch ans Finanzamt ab. Dazu rufen Banken einmal jährlich das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie dort allerdings einen Sperrvermerk beantragt haben, erhalten wir keine Informationen. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Finanzamt zum Versteuern anmelden. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt, fällt auch keine Kirchensteuer an – zum Beispiel dann, wenn Sie einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt oder eine NV-Bescheinigung abgegeben haben.


Was ist die Vorabpauschale bei Investmentfonds?

Die Vorabpauschale stellt eine Art von Mindestbesteuerung nicht ausgeschütteter Fondserträge dar. Wenn die ausgeschütteten Erträge Ihrer Investmentfonds in einem Kalenderjahr den gesetzlich definierten Basisertrag unterschreiten, müssen Sie zu Beginn des Folgejahres auf die errechnete Vorabpauschale Kapitalertragsteuer zahlen.

Die depotführende Bank zieht den Steuerbetrag automatisch von Ihrem Verrechnungskonto ein. Reicht Ihr Kontoguthaben nicht aus, erfolgt der Zugriff auf eine vereinbarte Kontokorrentlinie, wenn Sie dem nicht vorher widersprechen. Die Kontokorrentlinie ist die Höhe, bis zu der ein Konto überzogen werden darf. Die Summe eines Freistellungsauftrags und Ihre Verluste zieht die Bank von der Vorabpauschale ab.