Volksbank Börßum-Hornburg eG

Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone

Karte und OnlineBanking sperren

Sie haben Ihre Geldbörse verloren, Debitkarte oder Kreditkarte sind verschwunden oder Ihr Smartphone wurde gestohlen? Nun gilt: Bleiben Sie besonnen und lassen Sie Ihre Karten schnell sperren. Wenn Sie auf Ihrem Smartphone VR SecureGo plus installiert haben, lassen Sie bitte auch Ihren Zugang zum OnlineBanking sperren.

Notrufnummer zur Karten- und OnlineBanking-Sperrung

Einheitlicher Sperrnotruf für

  • girocard (Debitkarte), digitale girocard
  • Mastercard oder Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte)
  • digitale Karten
  • OnlineBanking
+ 49 116 116 *
Alternativ, wenn Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen oder Verbindungsschwierigkeiten haben:
+ 49 30 40 50 40 50

* Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei

Weitere Notrufnummern für Karten

Mastercard (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale Mastercard+ 49 721 1209 66001
Visa Karte (Debitkarte oder Kreditkarte), digitale
Visa Karte
+ 49 721 1209 66001
Apple PayApple-ID-Account bzw. App "Mein iPhone suchen": Zahlungsfunktion sperren**

** Diese Funktion ersetzt nicht die Komplettsperre der digitalen Karten über die Karten-Sperr-Hotline.

Alternative Notrufnummern

Sollten Sie im Ausland unterwegs sein und keine der oben genannten Telefonnummern erreichen können, verwenden Sie die Notrufnummern von Mastercard oder Visa.

Sperrfax an die 116 116 für sprach- und hörgeschädigte Menschen

Karten per SperrApp sperren

Mit der SperrApp von Servodata können Sie Ihre elektronischen Zugänge, Debitkarten und Kreditkarten ganz einfach über Ihr Smartphone sperren. Die SperrApp können Sie im App Store oder Google Play Store herunterladen.

FAQ zur Sperrung von Karten und OnlineBanking

Was tue ich, wenn meine girocard, Kreditkarte oder mein Smartphone mit meinen digitalen Karten oder mit VR SecureGo plus für das OnlineBanking gestohlen wurde?

Wenn Sie bestohlen wurden, lassen Sie die Debitkarte oder Kreditkarte bzw. Ihr OnlineBanking unverzüglich sperren. Außerdem müssen Sie den Diebstahl Ihrer Karten sowie Ihres mobilen Endgeräts mit den entsprechenden Karten bei der Polizei anzeigen.

Warum müssen bei Verlust meines Smartphones auch die digitalen Karten und das OnlineBanking zusätzlich gesperrt werden?

Bei Verlust Ihres Smartphones sollte nicht nur der Mobilfunkzugang, sondern auch alle anderen sicherheitsbedürftigen Anwendungen auf dem Smartphone unverzüglich gesperrt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Ihre digitalen Karten, Ihr OnlineBanking-Zugang und Ihre Social-Media-Zugänge. Denn sonst könnten Betrügerinnen oder Betrüger damit bezahlen oder diese anders missbrauchen.

Welche Daten brauche ich für die Sperrung?

Damit Ihre Debitkarte oder Kreditkarte schnell gesperrt werden kann, sollten Sie im Idealfall folgende Informationen zur Hand haben:

  • den Namen des Karteninhabers,
  • das Geburtsdatum des Karteninhabers,
  • den Namen des Kontoinhabers,
  • bei der girocard die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört und
  • bei Mastercard oder Visa Karten (Debitkarte oder Kreditkarte) die Kartennummer.

Wenn Sie für die Sperrung den einheitlichen Sperrnotruf für Bankkarten und OnlineBanking „116 116“ nutzen, sollten Sie in jedem Fall die IBAN kennen – alternativ die Kontonummer und die Bankleitzahl.

Werden meine gestohlenen Karten ersetzt?

Nach dem Verlust Ihrer Karte können Sie sich an Ihre Bank wenden, um eine neue Zahlungskarte zu erhalten oder Ihren OnlineBanking-Zugang wieder herzustellen. Ihre Debitkarten und Kreditkarten sind dabei sicherer als Bargeld, denn Scheine und Münzen bekommen Sie nach einem Diebstahl nicht wieder. 

Was muss ich machen, wenn ich eine Debitkarte oder Kreditkarte oder ein Smartphone finde?

Geben Sie die Karte oder das Smartphone am besten in der nächsten Polizeidienststelle ab.

Wann handele ich bei Diebstahl oder Verlust meiner Karte oder meines Smartphones mit VR SecureGo plus grob fahrlässig?

Wer den Verlust seiner Karte oder seines Smartphones mit digitalen Karten bemerkt oder diesen hätte bemerken müssen und ihn nicht unverzüglich seiner Bank meldet oder die Karte nicht schnellstmöglich sperren lässt, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall haftet der Karteninhaber selbst für entstandene Schäden.

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